Honorarinformation

Damit Sie vor einer Behandlung wissen, woran Sie sind: Hier finden Sie, wie abgerechnet wird und wo Sie die maßgeblichen Richtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer einsehen können.

Privatarzt ohne Kassenvertrag

Ich bin Privatarzt und habe keinen Vertrag mit den Sozialversicherungsträgern. Die Leistungen werden daher privat verrechnet und direkt mit Ihnen abgerechnet. Für Fragen zu einer möglichen Kostenübernahme wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Versicherung.

Kostenvoranschlag vor der Behandlung

Vor Beginn einer Behandlung erhalten Sie eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Sie entscheiden anschließend, ob und in welchem Umfang behandelt wird.

Schriftlicher Heil- und Kostenplan (Grenzwertverordnung)

Nach § 18 Abs. 3 Z 1 Zahnärztegesetz sind Zahnärztinnen und Zahnärzte verpflichtet, über die durch Art und Umfang der Behandlung entstehenden „wesentlichen Kosten“ in Form eines schriftlichen Heil- und Kostenplans aufzuklären. Ab welchem Betrag Kosten als wesentlich gelten, legt die Grenzwertverordnung der Österreichischen Zahnärztekammer fest; der Grenzwert liegt derzeit bei 1.995 Euro.

Grenzwertverordnung der Österreichischen Zahnärztekammer

Autonome Honorar-Richtlinien (AHR)

Für Privatleistungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten gibt die Österreichische Zahnärztekammer gemäß § 19 Abs. 2 Z 5 Zahnärztekammergesetz die Autonomen Honorar-Richtlinien heraus. Sie sind öffentlich einsehbar:

Schlichtungsstelle

Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Honorar können Sie sich an die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer wenden: Schlichtungsstelle der Österreichischen Zahnärztekammer .

Fragen zum Honorar

Rufen Sie mich an – ich sage Ihnen vorab, mit welchen Kosten in Ihrer Situation zu rechnen ist: +43 664 131 77 70

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